sicherheits- & gesundheitsschutz
Bereits seit geraumer Zeit fordert der Gesetzgeber bei bestimmten Maßnahmen
(z. B. über 500 Mann-Arbeitstagen) nach der BaustellenVerordnung einen sogenannten Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator. Um diese Funktion ausüben zu können, muss ein dementsprechender Ausbildungsnachweis vorliegen. Bereits Anfang 2006 hat unser Büro die Qualifikation erworben und schon mehrfach diese Funktion erfüllt.
Sie brauchen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nicht nur beim Neubau, sondern gegebenenfalls auch beim Um- oder Anbau, sogar beim Abriss ist in den meisten Fällen der Koordinator notwendig und das muss sich hier nicht immer auf Großprojekte beziehen, das kann durchaus beim Einfamilienhaus anfangen. Sie sind sich nicht sicher, sprechen Sie uns unverbindlich an.

